Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht regelt alle rechtlichen Beziehungen zwischen dem Mieter und dem Vermieter bzw. zwischen den Eigentümern von Wohnungen. Hierzu gehört:
- die Begründung und Beendigung von Mietverhältnissen
- Einhaltung der Kündigungsfristen
- Prüfung der Kündigungsgründe
- Mietminderung wegen Mängeln
- Prüfung der Betriebskostenabrechnung
- Prüfung der Heizkostenabrechnung
- Räumungsklagen
- Prüfung und Durchsetzung der Beschlüsse einer Eigentümergemeinschaft
- Vertretung einer Eigentümergemeinschaft gegenüber Mitgliedern oder außenstehenden Dritten
Ansprechpartner
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Rechtsanwalt Schreier steht Ihnen gerne zur Verfügung.