Verkehrsrecht

Zum Verkehrsrecht gehören alle rechtlichen Beziehungen in und um den Straßenverkehr. Zu unterscheiden ist Zivil- und Strafverkehrsrecht.

 

Im Zivilverkehrsrecht geht es um:

  • Geltendmachung berechtigter und Abwehr unberechtigter Schadenersatzanschsprüche
  • Regulierung der Schadenersatzanprüche durch die Versicherungen
  • Geltendmachung von Schmerzensgeld
  • Regelung von Mietwagenansprüchen
  • Regelung von Nutzungsausfallentschädigungen

Im Strafverkehrsrecht geht es um:

  • Verteidigung im Strafverfahren wegen Fahrerflucht,
  • Trunkenheit im Straßenverkehr,
  • Körperverletzung oder
  • gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • darüberhinaus Vertretung und Verteidigung im Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen vorgeworfener
    • Geschwindigkeitsübertretung
    • Rotlichtverstoß
    • Alkoholdelikte
    • Parkverstöße

Zum Verkehrsrecht gehört auch die Klärung verwaltungsrechtlicher Fragen wie:

  • Erwerb des Führerscheins
  • Führerscheinentzug
  • Punteeintrag in Flensburg
  • Fahren ohne oder mit nicht gültiger Fahrerlaubnis
  • Durchführung einer MPU
  • Punkteabbau

Ansprechpartner

Haben Sie ein rechtliches Anliegen im Bereich Verkehrsrecht?

Rechtsanwältin Püschel steht Ihnen gerne zur Verfügung.