Zum Verkehrsrecht gehören alle rechtlichen Beziehungen in und um den Straßenverkehr. Zu unterscheiden ist Zivil- und Strafverkehrsrecht.
Im Zivilverkehrsrecht geht es um:
- Geltendmachung berechtigter und Abwehr unberechtigter Schadenersatzanschsprüche
- Regulierung der Schadenersatzanprüche durch die Versicherungen
- Geltendmachung von Schmerzensgeld
- Regelung von Mietwagenansprüchen
- Regelung von Nutzungsausfallentschädigungen
Im Strafverkehrsrecht geht es um:
- Verteidigung im Strafverfahren wegen Fahrerflucht,
- Trunkenheit im Straßenverkehr,
- Körperverletzung oder
- gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- darüberhinaus Vertretung und Verteidigung im Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen vorgeworfener
-
- Geschwindigkeitsübertretung
- Rotlichtverstoß
- Alkoholdelikte
- Parkverstöße
Zum Verkehrsrecht gehört auch die Klärung verwaltungsrechtlicher Fragen wie:
- Erwerb des Führerscheins
- Führerscheinentzug
- Punteeintrag in Flensburg
- Fahren ohne oder mit nicht gültiger Fahrerlaubnis
- Durchführung einer MPU
- Punkteabbau
Ansprechpartner
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Rechtsanwältin Püschel steht Ihnen gerne zur Verfügung.