Das Baurecht umfasst eine Vielzahl rechtlicher Beziehungen, die im Zusammenhang mit der Bebauung von Grundstücken stehen. Hierbei wird zunächst nach privatem und öffentlichem Baurecht unterschieden.
Das private Baurecht regelt als Teil des Zivilrechts die Rechtsbeziehungen der am Bau beteiligten Bauunternehmen und Sonderfachleute untereinander sowie zum Bauherrn. Wegen der besonderen Komplexität der Rechtsbeziehungen zum Architekten hat sich noch das Spezialgebiet des Architektenrechts herausgebildet.
Das Bau- und Architektenrecht ist ein sehr umfassendes Rechtsgebiet, welches besondere Rechtskenntnisse sowohl im Bereich des öffentlichen Rechts, als auch des Zivilrechts verlangt.
Zu den typischen Streitigkeiten in diesem Bereich gehören Auseinandersetzungen über den Werklohn bzw. das Architektenhonorar,
Schadensersatzprozesse, Beweissicherungsverfahren, Auseinandersetzungen in Bauträgermodellen und die Abwicklung fehlgeschlagener Bauvorhaben.
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