Das Erbrecht als Teil des Zivilrechts regelt zum einen die Möglichkeiten, schon zu Lebzeiten Verfügungen von Todes wegen vorzunehmen, sei es durch Testament oder Erbvertrag. Es regelt aber auch die Erbfolge für den Fall, dass Verfügungen von Todes wegen nicht vorgenommen wurden, dann tritt die sogenannte gesetzliche Erbfolge ein.
Wir beraten Sie, wenn Sie selbst schon zu Lebzeiten Ihren Nachlass regeln wollen. Wir beraten und vertreten Sie, wenn Sie Erbe oder Vermächtnisnehmer geworden sind, wenn Sie enterbt worden sind und nun Pflichtteilsansprüche geltend machen wollen, oder wenn derartige Ansprüche von enterbten Angehörigen an Sie als Erbe gestellt werden.
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