Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht regelt alle rechtlichen Beziehungen zwischen dem Mieter und dem Vermieter bzw. zwischen den Eigentümern von Wohnungen. Hierzu gehört:
    - die Begründung und Beendigung von Mietverhältnissen
    
- Einhaltung der Kündigungsfristen
    
- Prüfung der Kündigungsgründe
    
- Mietminderung wegen Mängeln
    
- Prüfung der Betriebskostenabrechnung
    
- Prüfung der Heizkostenabrechnung
    
- Räumungsklagen
    
- Prüfung und Durchsetzung der Beschlüsse einer Eigentümergemeinschaft
    
- Vertretung einer Eigentümergemeinschaft gegenüber Mitgliedern oder außenstehenden Dritten
    
    Ansprechpartner
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