Zum Verkehrsrecht gehören alle rechtlichen Beziehungen in und um den Straßenverkehr. Zu unterscheiden ist Zivil- und Strafverkehrsrecht.
     
    Im Zivilverkehrsrecht geht es um:
    - Geltendmachung berechtigter und Abwehr unberechtigter Schadenersatzanschsprüche
    
- Regulierung der Schadenersatzanprüche durch die Versicherungen
    
- Geltendmachung von Schmerzensgeld
    
- Regelung von Mietwagenansprüchen
    
- Regelung von Nutzungsausfallentschädigungen
    
    Im Strafverkehrsrecht geht es um:
    - Verteidigung im Strafverfahren wegen Fahrerflucht,
    
- Trunkenheit im Straßenverkehr,
    
- Körperverletzung oder
    
- gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
    
- darüberhinaus Vertretung und Verteidigung im Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen vorgeworfener
    
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            - Geschwindigkeitsübertretung
            
- Rotlichtverstoß
            
- Alkoholdelikte
            
- Parkverstöße
            
 
    Zum Verkehrsrecht gehört auch die Klärung verwaltungsrechtlicher Fragen wie:
    - Erwerb des Führerscheins
    
- Führerscheinentzug
    
- Punteeintrag in Flensburg
    
- Fahren ohne oder mit nicht gültiger Fahrerlaubnis
    
- Durchführung einer MPU
    
- Punkteabbau
    
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