Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht umfasst insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander. Das Verwaltungsrecht umfasst zahlreiche Teilgebiete, wie das Recht der Gefahrenabwehr, das Kommunalrecht, das Raumordnungs-, Bau- und Fachplanungsrecht, das Gewerberecht, das Umweltrecht und viele weitere Rechtsmaterien.

 

Die kontinuierlich zunehmende Komplexität staatlicher Planungs- und Genehmigungsverfahren bedingt einen immer größer werdenden Beratungs­bedarf. Das gilt sowohl für Bürger und Unternehmen als auch für Kommunen, die vermehrt Rechtsanwälte hinzuziehen.

 

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