Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt sämtliche rechtliche Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hierzu gehört:

  • Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Gestaltung der Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag wie
    • Entlohnung
    • Arbeitszeit
    • Arbeitsort
  • Anrechnung von Betriebszugehörigkeiten
  • Pflichtverletzungen und deren Ahndung
  • Arbeitnehmererfindungen und deren Entlohnung

Zum Arbeitsrecht gehört auch kollektives Arbeitsrecht wie:

  • Tarifvertragsrecht
  • Unternehmensmitbestimmung
  • Mitbestimmung im Aufsichtsrat
  • Betriebsrat und vergleichbare Gremien

Ansprechpartner

Haben Sie ein rechtliches Anliegen im Bereich Arbeitsrecht?

Rechtsanwalt Schreier steht Ihnen gerne zur Verfügung.