Familienrecht

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und regelt die rechtlichen Beziehungen der durch Ehe/Lebenspartnerschaft , Familie und Verwandschaft miteinander verbundenen Personen. Hierzu gehört:

  • Ehescheidung
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • sonstiger Verwandtenunterhalt
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Versorgungsausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung

Zum Familienrecht gehört auch die Regelung gesetzlicher Vertretungsverhältnisse wie:

  • Vormundschaft
  • Pflegschaft
  • rechtliche Betreuung

Ansprechpartner

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Rechtsanwältin Püschel steht Ihnen gerne zur Verfügung.